Die Objektbetreuung ist zusammen mit der Dokumentation Inhalt der Leistungsphase 9 in der HOAI. Jedoch ist die Tätigkeit in der HOAI für den Rohrleitungstiefbau nur unzureichend identifizierbar.

Als Sachverständiger biete ich Ihnen folgende Tätigkeiten hierbei an:

  • Fachliche Beratung zu den innerhalb der Verjährungsfristen für Mängelansprüche festgestellten Mängeln, längstens jedoch bis Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistung
  • Objektbegehung und Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den bauausführenden Bauunternehmen
  • Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Mängelanspruchsfristen auftreten
  • Aufbereiten des Zahlenmaterials für eine Objektkartei