Die Objektbetreuung ist zusammen mit der Dokumentation Inhalt der Leistungsphase 9 in der HOAI. Jedoch ist die Tätigkeit in der HOAI für den Rohrleitungstiefbau nur unzureichend identifizierbar.
Als Sachverständiger biete ich Ihnen folgende Tätigkeiten hierbei an:
- Fachliche Beratung zu den innerhalb der Verjährungsfristen für Mängelansprüche festgestellten Mängeln, längstens jedoch bis Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistung
- Objektbegehung und Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den bauausführenden Bauunternehmen
- Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Mängelanspruchsfristen auftreten
- Aufbereiten des Zahlenmaterials für eine Objektkartei